Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und behinderten +) dadurch Andere. (TBNR 102180)

Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 102180
  • § 2 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.2.1 BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 102180
  • § 2 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.2.1 BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 102180) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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