Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis>, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf. (TBNR 102696)
1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Für den Verstoß "Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis>, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf." (TBNR 102696) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.