Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 1/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. (TBNR 104610)

Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104610
  • § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 12.6.5 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
  • 320,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104610
  • § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.6.5 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
  • 320,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104610
  • § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.5 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
  • 320,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104610
  • § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.5 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
  • 200,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104610
  • § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.5 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
  • 200,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 29.02.2008 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104610
  • § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.5.5.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
  • 125,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß "Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 1/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt." (TBNR 104610) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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