Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. (TBNR 104636)
80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
80,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
80,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008historisiert
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 28.02.2007historisiert
Details zum Tatbestand
Abstandsmessung TBNR 104636
§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein." (TBNR 104636) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.