Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. (TBNR 107130)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 107130
  • § 7 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 107130
  • § 7 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 107130
  • § 7 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen." (TBNR 107130) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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