Sie bogen ab, ohne einen in <entgegenkommender/gleicher> Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen. (TBNR 109142)
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 109142
§ 9 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 39 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
Behinderung TBNR 109142
§ 9 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 39 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie bogen ab, ohne einen in <entgegenkommender/gleicher> Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen." (TBNR 109142) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.