Sie hielten mit Ihrem <Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse)/Anhänger> auf der Fahrbahn, ohne <es/ihn> durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. (TBNR 117166)
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 117166
§ 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 77 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 117166
§ 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 77 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie hielten mit Ihrem <Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse)/Anhänger> auf der Fahrbahn, ohne <es/ihn> durch eigene Lichtquellen zu beleuchten." (TBNR 117166) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.