Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen <geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers> 60 km/h oder weniger betrug. (TBNR 118124)
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118124
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118124
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118124
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118124
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.01.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118124
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen <geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers> 60 km/h oder weniger betrug." (TBNR 118124) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.