Sie benutzten mit <einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine> <den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war>. (TBNR 118712)
80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118712
§ 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118712
§ 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
80,00 € Geldbuße / 2 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 118712
§ 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
80,00 € Geldbuße / 2 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten mit <einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine> <den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war>." (TBNR 118712) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.