Sie benutzten mit <einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine> <den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war>. (TBNR 118712)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 118712
  • § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 87a BKat
  • 80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 118712
  • § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
  • 80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 118712
  • § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
  • 80,00 € Geldbuße / 2 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 118712
  • § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
  • 80,00 € Geldbuße / 2 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten mit <einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine> <den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war>." (TBNR 118712) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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