Sie überholten einen <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle. (TBNR 120690)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 120690
  • § 20 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 93 BKat
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 120690
  • § 20 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 93 BKat
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 120690
  • § 20 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 93 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 120690
  • § 20 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 93 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß "Sie überholten einen <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle." (TBNR 120690) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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