Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus>, der Warnblinklicht eingeschaltet hatte, nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste. (TBNR 120732)

Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 120732
  • § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 95.1 BKat
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 120732
  • § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 120732
  • § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 120732
  • § 20 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 95.1 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn bei an einer Haltestelle haltendem <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus>, der Warnblinklicht eingeschaltet hatte, nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und behinderten +) dadurch Fahrgäste." (TBNR 120732) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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