Sie beförderten auf der Ladefläche oder in Laderäumen des Anhängers, der nicht in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt war, Personen. (TBNR 121136)
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 121136
§ 21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie beförderten auf der Ladefläche oder in Laderäumen des Anhängers, der nicht in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt war, Personen." (TBNR 121136) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.