10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 122106
§ 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> gegen vermeidbaren Lärm besonders zu sichern." (TBNR 122106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.