15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten mit <Inline-Skates/Rollschuhen> unzulässig <die Fahrbahn/den Seitenstreifen/den Radweg> und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 131101) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.