Sie ermöglichten bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren anderen Fahrzeugen nicht das Überholen und behinderten +) dadurch Andere. (TBNR 131113)
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie ermöglichten bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren anderen Fahrzeugen nicht das Überholen und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 131113) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.