Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. (TBNR 338617)
125,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall." (TBNR 338617) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.