Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. (TBNR 424600)

Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424600
  • § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
  • 500,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424600
  • § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
  • 500,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424600
  • § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
  • 500,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424600
  • § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
  • 250,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l." (TBNR 424600) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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