Sie setzten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen <ohne das/mit unvollständigem> Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. (TBNR 808100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 808100
  • § 8 Abs. 1a, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 808100
  • § 8 Abs. 1a, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie setzten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen <ohne das/mit unvollständigem> Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb." (TBNR 808100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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