Sie verstießen gegen die Pflicht zum <Führen/Aufbewahren/Aushändigen> von Aufzeichnungen über eine Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt. (TBNR 816118)
25,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 816118
§ 16 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 183 BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie verstießen gegen die Pflicht zum <Führen/Aufbewahren/Aushändigen> von Aufzeichnungen über eine Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt." (TBNR 816118) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.