Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten roten Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. (TBNR 816124)
10,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 816124
§ 16 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten roten Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb." (TBNR 816124) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.