10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 816130
§ 16 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt." (TBNR 816130) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.