Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war. (TBNR 816154)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 816154
  • § 16a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 816154
  • § 16a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 816154
  • § 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 31.10.2017 historisiert
Für den Verstoß "Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war." (TBNR 816154) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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