Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen nicht aus. (TBNR 820106)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 820106
§ 20 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; 185 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 820106
§ 20 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; 185 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen nicht aus." (TBNR 820106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.