TBNR 101036: Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten.
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
- 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
- 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004 historisiert
Für den Verstoß 101036 "Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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