Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere. (TBNR 101133)

Details zum Tatbestand
  • Behinderung TBNR 101133
  • § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere." (TBNR 101133) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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