TBNR 101133: Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere.
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 101133 "Sie behinderten +) durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf <dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche> Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 59 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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