TBNR 102173: Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.3 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.2.1 BKat; § 19 OWiG
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004 historisiert
Für den Verstoß 102173 "Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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