TBNR 102175: Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Details zum Tatbestand
  • Gefährdung
  • § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3.2 BKat; § 19 OWiG
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Gefährdung
  • § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.3.2 BKat; § 19 OWiG
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Unfall
  • § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.2.3 BKat; § 19 OWiG
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004 historisiert
Für den Verstoß 102175 "Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war, und gefährdeten +) dadurch Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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