TBNR 102176: Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.

Details zum Tatbestand
  • Unfall
  • § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3.3 BKat; § 19 OWiG
  • 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Unfall
  • § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.3.3 BKat; § 19 OWiG
  • 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 102176 "Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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