TBNR 102180: Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und behinderten +) dadurch Andere.
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 2 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.2.1 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 2 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.2.1 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 102180 "Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und behinderten +) dadurch Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!