TBNR 102618: Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der <Autobahn/Kraftfahrstraße> entgegen der Fahrtrichtung.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 83.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
- 200,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 83.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
- 200,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 83.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
- 200,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 83.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
- 150,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 102618 "Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der <Autobahn/Kraftfahrstraße> entgegen der Fahrtrichtung." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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