TBNR 103606: Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Details zum Tatbestand
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 150,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 150,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
- 150,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 75,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 75,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004 historisiert
Für den Verstoß 103606 "Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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