Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. (TBNR 103606)
75,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit." (TBNR 103606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.