Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. (TBNR 103625)
90,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere." (TBNR 103625) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.