Sie schädigten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>. (TBNR 103709)
75,00 € Geldbuße / 3 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie schädigten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>." (TBNR 103709) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.