TBNR 104606: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Details zum Tatbestand
- Abstandsmessung
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.1 BKat
- 75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Abstandsmessung
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.6.1 BKat
- 75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Abstandsmessung
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5.1 BKat
- 75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Abstandsmessung
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5.1 BKat
- 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- Abstandsmessung
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5.1 BKat
- 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008 historisiert
Für den Verstoß 104606 "Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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