TBNR 105605: Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war. Es kam zum Unfall.
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 18 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 120,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 18 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 120,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 18 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 120,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 18 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 105605 "Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war. Es kam zum Unfall." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!