Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. (TBNR 105660)
120,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 105660
§ 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat
120,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 105660
§ 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat
120,00 € Geldbuße / 4 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 105660
§ 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat
120,00 € Geldbuße / 4 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 105660
§ 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat
75,00 € Geldbuße / 4 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug." (TBNR 105660) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.