TBNR 105666: Sie überholten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrgästen> mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 21 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 180,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 180,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 180,00 € Geldbuße / 4 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 180,00 € Geldbuße / 4 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 5 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 21 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 112,50 € Geldbuße / 4 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 105666 "Sie überholten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrgästen> mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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