TBNR 107118: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen zu einem anderen Zweck als dem des Linksabbiegens.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 7 Abs. 3c, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31b BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 7 Abs. 3c, § 49 StVO; § 24 StVG; 31b BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 7 Abs. 3c, § 49 StVO; § 24 StVG; 31b BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 7 Abs. 3c, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.09.2009 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß 107118 "Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen zu einem anderen Zweck als dem des Linksabbiegens." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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