Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Sie gefährdeten +) dadurch Andere. (TBNR 107606)

Details zum Tatbestand
  • Gefährdung TBNR 107606
  • § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31a.1 BKat; § 19 OWiG
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Gefährdung TBNR 107606
  • § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a.1BKat; § 19 OWiG
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 107606
  • § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a.1BKat; § 19 OWiG
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 107606
  • § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a.1BKat; § 19 OWiG
  • 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Sie gefährdeten +) dadurch Andere." (TBNR 107606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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