TBNR 107607: Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Es kam zum Unfall.
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31a.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Unfall
- § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a.1BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a.1BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31a.1BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
- 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 107607 "Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der beiden in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Es kam zum Unfall." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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