TBNR 111600: Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 50 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
- 200,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 09.11.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 50 BKat
- 200,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021 - 08.11.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 50 BKat
- 200,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 19.10.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 111600 "Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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