Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig länger als 3 Stunden über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss. (TBNR 112324)
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig länger als 3 Stunden über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss." (TBNR 112324) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.