TBNR 112398: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen *).
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 12 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 57 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 12 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 StVG; 57 BKat
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 12 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 StVG; 57 BKat
- 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 12 Abs. 3b, § 49 StVO, § 24 StVG, 57 BKat
- 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008 historisiert
Für den Verstoß 112398 "Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen *)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 64 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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