TBNR 112460: Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe.

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß
  • § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a BKat
  • 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 112460 "Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 15 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!