TBNR 112460: Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe.
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a BKat
- 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 112460 "Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 15 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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