Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere. (TBNR 112662)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112662
  • § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.2 BKat; § 19 OWiG
  • 80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere." (TBNR 112662) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 3 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!