Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere. (TBNR 112665)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112665
  • § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 58.1 BKat; § 19 OWiG
  • 80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 112665) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 81 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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