TBNR 112688: Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere.
Details zum Tatbestand
- Halt- und Parkverstoß
- § 12 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a.3 BKat; § 19 OWiG
- 80,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß 112688 "Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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