25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 113103
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 2 Stunden." (TBNR 113103) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 1 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.